Covid19 Verhaltenskodex – Aktuelle Information

3G REGELUNG + FFP2 Maskenpflicht
Stand 19.02.2022

Liebe Gäste! Für die Nutzung der Seilbahnen und Lifte sind wir dazu verpflichtet, bei allen Gästen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr einen gültigen 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zu kontrollieren. Ihr Ticket ermöglicht nur dann Zutritt ins Skigebiet, wenn ein entsprechender 3G-Status nachgewiesen wird. Zudem gilt die FFP2-Maskenpflicht bei Seilbahnen und Liften.

Die Überprüfung Ihres 3G-Nachweises bzw. die Freischaltung Ihres Tickets kann wie folgt geschehen:

  1. Webportal
    Im Safe2Ski Webportal können Sie Ihr Ticket schon vor der Anreise einfach mit Ihrem 3G-Nachweis verknüpfen.
    Voraussetzung: Ticket + digitaler 3G-Nachweis
  2. Kassen
    Die Freischaltung ihres Tickets kann auch direkt beim Kauf an unseren Skipasskassen erfolgen. Voraussetzung: 3G-Nachweis

Tickets für Personen werden für die jeweilige Gültigkeitsdauer des Nachweises freigeschalten, sofern einer Speicherung der Daten zugestimmt wird.
Bitte halten Sie Ihren 3G-Nachweis für die Dauer des Aufenthalts im Skigebiet jederzeit für mögliche Kontrollen bereit.  

 

KANN ICH AM KARKOGEL SKIFAHREN UND RODELN?

Ja, der Winterbetrieb startet am 17. Dezember 2021. Die Bedingungen sind traumhaft! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Seit 19.02.2022 gilt die 3G Regel.

WELCHE CORONA-REGELUNGEN GELTEN AKTUELL AM KARKOGEL?

Seilbahnen & Lifte

  • FFP2 Maskenpflicht
  • 3G-Regel

Bitte beachten Sie, dass wir dazu verpflichtet sind einen gültigen 3G-Nachweis zur Nutzung der Seilbahnen und Lifte von allen Gästen zu prüfen.

Der grüne Pass oder ein anderer Nachweis, dass man geimpft oder genesen ist, gilt neben dem erworbenen Ticket als Eintrittskarte ins Skigebiet. Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt für alle Gäste ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen 3G-Nachweis, bereits erworbene Tickets müssen vor dem Zutritt aber freigeschalten werden. Für Kinder und Jugendliche, die in Österreich schulpflichtig sind, entspricht der Ninja Pass einem 3G-Nachweis und ist in der jeweiligen Testwoche auch an den Wochenenden gültig. Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ab 12 Jahren (bis geb. 01.09.2006), die nicht in Österreich zur Schule gehen, gilt der Holiday Ninja Pass als 3G-Nachweis.

WIE WIRD DER 3G-NACHWEIS KONTROLLIERT?

Ihr Ticket ermöglicht nur dann Zutritt ins Skigebiet, wenn Sie einen gültigen 3G-Nachweis mit Ihrem Ticket verknüpfen. Zur Freischaltung mit dem Grünes Pass und für Gäste ohne elektronisch lesbaren Nachweis gibt es Unterstützung an den Kassen an der Talstation. Noch vor der Anreise, ist über das Safe2 Ski Webportal eine Verknüpfung möglich. Voraussetzung für die Verknüpfung ist eine Zustimmung der Speicherung des Gültigkeitsdatums des 3G-Nachweises durch den Ticketbesitzer. Ohne diese Zustimmung erfolgt die Freischaltung des Tickets nur für den aktuellen Tag. Der 3G-Nachweis wird automatisch mit dem Ticket verknüpft und fungiert so als „virtuelles 3G-Armband“ für den grenzenlosen Wintersportgenuss.

WAS GILT ALS 3G-NACHWEIS FÜR DEN TICKETKAUF?

Der Grüne Pass oder ein anderer der folgenden Nachweise werden für Zutritte akzeptiert:

  • Geimpft: Nachweis einer vollständigen Impfung.
  • Genesen: ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion. Bitte beachten Sie: Nicht mehr akzeptiert werden Antikörper-Nachweise, die nach Ablauf von sechs Monaten nach durchgeführter Infektion ausgestellt worden sind.
  •  Genesen = PCR-Test

AB WANN GILT MAN ALS GEIMPFT?

Geimpfte Personen

  • Impfstoffe mit zwei Impfdosen: Eine Impfung gilt erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Dieser Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt und gilt für 270 Tage.
  • Impfstoffe mit einer Impfdosis: Bei Impfungen, wo nur eine Dosis vorgesehen ist (Johnson & Johnson), gilt diese als Nachweis ab dem 22. Tag. Die Gültigkeit liegt bei 270 Tagen ab dem Tag der Impfung. Ab dem 3. Jänner 2022 ist zwingend eine zweite Impfung für eine Gültigkeit erforderlich.
  • Impfung bei Genesenen: Für Personen, die genesen und mindestens einmal geimpft sind, gilt das Impfzertifikat vorerst weithin 360 Tage.
  • Drittimpfung: Die Drittimpfung (bzw. bei Einmalimpfstoffen die Zweitimpfung) gilt 270 Tage. Zwischen zweiter und dritter Impfung müssen zumindest 120 Tage liegen.

Nähere Informationen auf der Website des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

AB WANN GILT MAN ALS GENESEN?

  • Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.
  • Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene molekularbiologisch bestätigte (z.B. PCR-Test) Infektion.
  • Nicht mehr akzeptiert wird ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (Antikörpertest).

WELCHE IMPFSTOFFE SIND ZUGELASSEN?

In der Europäischen Union sind derzeit folgende COVID-19-Impfstoffe zugelassen:

  • Der Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech/Pfizer ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
  • Der Impfstoff Spikevax des Herstellers Moderna ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.
  • Der Impfstoff Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen.
  • Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen des Herstellers Janssen ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen. (Quelle: BMI mit Stand Frühjahr 2021)

WIE SCHALTE ICH MEIN TICKET FREI?

Zur Freischaltung mit dem Grünes Pass und für Gäste ohne elektronisch lesbaren Nachweis gibt es Unterstützung an den Kassen  an der Talstation. Noch vor der Anreise, ist über das Safe2Ski Webportal eine Verknüpfung möglich. Voraussetzung für die Verknüpfung ist eine Zustimmung der Speicherung des Gültigkeitsdatums des 3G-Nachweises durch den Ticketbesitzer. Ohne diese Zustimmung erfolgt die Freischaltung des Tickets nur für den aktuellen Tag. Der 3G-Nachweis wird automatisch mit dem Ticket verknüpft und fungiert so als „virtuelles 3G-Armband“ für den grenzenlosen Wintersportgenuss.

MUSS ICH MEINE SAISONKARTE FREISCHALTEN?

Ja! Das Ticket kann bei den Kassen der Talstation freigeschalten werden. Eine weitere Möglichkeit zur Freischaltung bietet das Webportal. Voraussetzung für die Verknüpfung ist eine Zustimmung der Speicherung des Gültigkeitsdatums des 3G-Nachweises durch den Ticketbesitzer. Ohne diese Zustimmung erfolgt die Freischaltung des Tickets nur für den aktuellen Tag.

ICH HABE EINE SAISONKARTE ABER KEINEN 3G-NACHWEIS!

Beim Erwerb der Saisonkarte wurden alle Käufer über die möglich eintretenden COVID-Regelungen der Regierung aufmerksam gemacht. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Vorgaben der Regierung entsprechend eingehalten werden müssen. Die Hinweise wurden von allen Käufern akzeptiert und entsprechend wurde ein Formular dazu unterzeichnet. Wir halten uns an die Vorgaben der Regierung und sind aktuell dazu verpflichtet einen gültigen 3G-Nachweis zu kontrollieren. Kann kein entsprechender Nachweis erbracht werden, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

WELCHE REGELUNGEN GELTEN FÜR KINDER?

Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt für alle Gäste ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen 3G-Nachweis. Alle bisher gekauften Saison- und Jahreskarten für Kinder unter 12 Jahren werden bis zum 12. Geburtstag automatisch freigeschalten. Für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren erwarten wir noch eine einheitliche europaweite Regelung.  Für Kinder und Jugendliche, die in Österreich schulpflichtig sind, entspricht der Ninja Pass einem 3G-Nachweis und ist in der jeweiligen Testwoche auch an den Wochenenden gültig. Werden in den Ferien PCR-Tests durchgeführt, gilt dies analog zum Ninja Pass ebenfalls als 3G-Nachweis. Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ab 12 Jahren (bis geb. 01.09.2006), die nicht in Österreich zur Schule gehen, gilt der Holiday Ninja Pass  als 3G-Nachweis. Dieser sieht serielle Testungen mit Antigen-Tests (48h gültig) und mind. 2 PCR-Tests (72h gültig) in einem 5-Tage-Zeitraum vor. Das bedeutet, dass innerhalb von 5 Tagen mindestens 3 Tests durchgeführt werden müssen. Wird die serielle Testung eingehalten, werden für die Tage 6 und 7 keine weiteren Testnachweise benötigt.

Diese Seite wird laufend aktualisiert (Stand: 19.02.2022)! Sicherheit und die persönliche Gesundheit jedes einzelnen Menschen stehen als höchstes Gut im Zentrum – auch im Denken und Handeln unserer Seilbahnunternehmen. Wir bauen auf die Verordnungen der Österreichischen Bundesregierung, die eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz aller Gäste und Mitarbeiter/Innen vorsehen. Bitte respektieren Sie unseren COVID-19 Verhaltenskodex, welcher laufend an die aktuelle Situation und allenfalls an sich ändernde gesetzliche oder behördliche Vorgaben angepasst wird. Hinweisbeschilderungen und Informationspunkte weisen Sie vor Ort im Seilbahnbereich auch auf unseren Verhaltenskodex hin.

Was Sie für ein sicheres Mit- und Füreinander tun können:

3G-Regel

Für die Nutzung der Liftanlagen ist es für Personen ab 12 Jahren verpflichtend, einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nach der 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) beim Ticketkauf zu erbringen. Ihr Ticket ermöglicht nur dann Zutritt ins Skigebiet, wenn ein entsprechender 3G-Status nachgewiesen und hinterlegt wird. Für Kinder und Jugendliche, die in Österreich schulpflichtig sind, entspricht der Ninja Pass einem 3G-Nachweis und ist in der jeweiligen Testwoche auch an den Wochenenden gültig. Werden in den Ferien PCR-Tests durchgeführt, gilt dies analog zum Ninja Pass ebenfalls als 3G-Nachweis. Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ab 12 Jahren (bis geb. 01.09.2006), die nicht in Österreich zur Schule gehen, gilt der Holiday Ninja Pass  als 3G-Nachweis. Dieser sieht serielle Testungen mit Antigen-Tests (48h gültig) und mind. 2 PCR-Tests (72h gültig) in einem 5-Tage-Zeitraum vor. Das bedeutet, dass innerhalb von 5 Tagen mindestens 3 Tests durchgeführt werden müssen. Wird die serielle Testung eingehalten, werden für die Tage 6 und 7 keine weiteren Testnachweise benötigt. Auch unsere Mitarbeiter/-Innen erbringen für Ihre Arbeitstätigkeit einen Nachweis.

FFP2 Maske tragen

Bitte führen Sie immer eine FFP2 Maske mit und verwenden Sie diese. Das Tragen einer FFP2 Maske ist für Personen ab 14 Jahren, Masken und Schlauchschals für Personen ab 6 Jahren in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen verpflichtend.

In diesen Bereichen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend:

  • in geschlossenen Räumen, Stations-, Zu-/Ausstiegsbereichen sowie während der Fahrt mit Seilbahnen in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Kabinen, Gondeln und Sessellifte mit Hauben)
  • bei der Nutzung der WC-Anlagen

Für Durchlüftung sorgen

Seilbahnkabinen sind durch fix eingebaute Lüftungsöffnungen belüftet. Für eine zusätzliche Durchlüftung können vorhandene Fensteröffnungen verwendet werden.

Auf Handhygiene achten

Beachten Sie bitte die allgemeinen Hygieneregeln und waschen Sie regelmäßig Ihre Hände. So stehen Ihnen bspw. in den WC-Anlagen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Desinfektionsmaßnahmen (u.a. in Sanitäranlagen) werden regelmäßig durchgeführt.

Gebrauchte Schutzmaske entsorgen

Bitte lassen Sie Ihre gebrauchte Schutzmaske oder Taschentücher nicht in den Seilbahnkabinen zurück, sondern entsorgen Sie diese ordnungsgemäß. In den Stationsbereichen stehen Ihnen Mülleimer zur Verfügung.

Anweisungen befolgen

Bitte befolgen Sie die Verhaltensempfehlungen und auch die Anweisungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere auch in Bezug auf die geltenden Hygienebestimmungen.

Bargeldlos zahlen

Machen Sie nach Möglichkeit von der bargeldlosen Bezahlung Gebrauch.

Nur gesund auf den Berg

Wenn Sie Symptome aufweisen, die auf eine mögliche COVID-19 Infektion hinweisen könnten (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Geschmacks-/Geruchsverlust, …), bleiben Sie bitte zu Hause bzw. in Ihrer Unterkunft und kontaktieren Sie umgehend die Rezeption Ihres Beherbergungsbetriebes oder einen Arzt.

Eigenverantwortung zeigen

Bitte zeigen Sie Eigenverantwortung und schützen Sie dadurch Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit Ihrer Mitmenschen.

Karkogel Wetter

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